Gutachten zur Ermittlung des Restwertes eines Parkett-, Dielen- oder Laminatbodens
Ist ein Parkettboden nach unsachgemäßem Gebrauch oder durch einen Wasserschaden beschädigt und muss ausgetauscht werden, ist dies meist auch ein Versicherungsfall. Geht es in diesem Zusammenhang um die Ermittlung des Restwertes, oder um die Höhe von Schadensersatzansprüchen, erstelle ich gern für Sie ein Wertgutachten.
Stellt sich nach dem Auszug eines Mieters heraus, dass der Parkettboden verkratzt ist und abgeschliffen werden muss, dann ist der zu ermittelnde Restwert eine relevante Größe für die Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter. Denn neben den reinen Handwerkerkosten für die Nachbesserung ist hier auch der Wertverlust zu berücksichtigen.
Eine solche Wertermittlung kommt auch für alle anderen Bodenbeläge in Frage, wenn der Vermieter z. B. feststellt, dass Laminat beschädigt ist, und/oder zahlreiche Löcher aufweist.
Eine Wertermittlung kann aber auch aus der Sicht des Mieters sinnvoll sein, wenn der Mieter die Summe für ungerechtfertigt hält, die der Vermieter ihm für Schäden am Parkettboden oder andere Bodenbeläge von der Mietkaution einbehalten hat.
In derartigen Fällen bin ich als Sachverständiger für Frankfurt und das
Rhein-Main-Gebiet gerne Ihr Ansprechpartner für die Wertermittlung.